Heilhilfsmitteln z.B. Einlagen, Orthesen etc. oder physikalischer Therapie (Massagen, Krankengymnastik etc.)
♦ Private Krankenversicherung (PKV)
– abhängig von der jeweiligen Privatversicherung
• Bitte fragen sie diesbezüglich bitte vorher bei Ihrer Privat- bzw. Zusatzversicherung nach.
♦ Beihilfe
– nur nach ärztlicher Verordnung möglich
Dies bedeutet, dass eine Überweisung eines Heilpraktikers an eine der genannten Leistungsträger von der Bundesbeihilfe nicht mehr in der Erstattung berücksichtigt wird.
Die Landes- und Bundesbeihilfen unterscheiden sich oft deutlich.
• Bitte fragen sie diesbezüglich bitte vorher bei Ihrer Beihilfestelle nach.