Heilhilfsmitteln z.B. Einlagen, Orthesen etc. oder physikalischer Therapie (Massagen, Krankengymnastik etc.)

 

 

♦ Private Krankenversicherung (PKV)

– abhängig von der jeweiligen Privatversicherung

•  Bitte fragen sie diesbezüglich bitte vorher bei Ihrer Privat- bzw. Zusatzversicherung nach.

 

♦ Beihilfe

– nur nach ärztlicher Verordnung möglich

Dies bedeutet, dass eine Überweisung eines Heilpraktikers an eine der genannten Leistungsträger von der Bundesbeihilfe nicht mehr in der Erstattung berücksichtigt wird.
Die Landes- und Bundesbeihilfen unterscheiden sich oft deutlich.

• Bitte fragen sie diesbezüglich bitte vorher bei Ihrer Beihilfestelle nach.