Rezepte 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgerezepte, die per Telefon oder Messenger Dienst bestellt werden, können nur nach persönlicher Rücksprache mit mir abgegeben oder zugeschickt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtige Medikamente oder BTM verordnen,

 

 

Ebenso dürfen wir auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen.

 

 

Die meisten Privatversicherungen, nicht jedoch die Beihilfestellen, erkennen aber die
Verordnungen apothekenpflichtiger Medikamente an.