AbrechnungsmodalitätenHeilpraktiker können nicht mit den gesetzlichen Kassen abrechnen
(z.B.: AOK, IKK, BKK, TK )

♦  Privat- (PKV) und Beihilfeversicherte (inkl. Post B)
Kostenerstattung zumindest anteilmäßig
Vollprivatversicherte können die Rechnung uneingeschränkt der Versicherung vorlegen, insofern keine Sondertarife vereinbart wurden.
– Bei privaten Zusatzversicherungen muss der ambulante Tarif „Heilpraktikerleistungen“ beinhalten.
• Rechnungsstellung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) in der Änderung von 2013

♦  Freie Heilfürsorge Berechtigte (wie bei Beihilfe)
z.B. Polizeibeamte oder Soldaten wenden sich bitte vorher an ihre Abrechnungsstelle, da es sonst evtl. Erstattungsprobleme geben kann.
Bei Konsultation eines Heilpraktikers muss die Aufwendung beihilfefähig sein. Abrechnung nach Beihilfetarif, siehe GebüH.

♦  Gesetzlich Versicherte (GKV)
• Barzahlung (mit Quittung) oder Finanzamt – Rechnung (ohne Angabe der Diagnose und/oder Therapieinformationen [Schweigepflicht]!)
• Keine Kartenzahlung!
Die Preise für Selbstzahler orientieren sich an der GebüH und sind lediglich gerundet.

Alle Rechnungen werden über die Abrechnungsstelle – Mediserv GmbH zugestellt.


♦  Patienten aus den Niederlanden

Die Kassen übernehmen in der Regel einen Teil der Behandlungskosten.
Ich bin einem Fachverband angeschlossen.
• Fragen Sie aber bitte trotzdem vorher bei der Versicherung nach.

 

♦ Zahlung in der Praxis

Bar mit Quittung
PayPal

Keine Kartenzahlung!